PROVENCE-ALPES-AGGLOMERATION

La Kurtaxe wird im Gebiet der Provence Alpes Agglomération errichtet und gesammelt. Gastgeber sind verpflichtet, die im Gebiet der Provence Alpes Agglomération und im Departement Alpes-de-Haute-Provence erhobene Kurtaxe zu erheben und abzuführen. DER Einkünfte Die durch diese Steuer erzeugten Mittel machen es möglich Beitrag zur Finanzierung von Tourismusförderungs- und -entwicklungsmaßnahmen durchgeführt von Gemeinden und Tourismusbüros.

Wer ist betroffen?

Die unten aufgeführten Unterkunftsstrukturen sind davon betroffen Kurtaxe :

  • Hotels
  • Ferienwohnung/-haus
  • Touristenresidenzen
  • Campingplätze
  • Feriendörfer
  • Kollektive Herbergen
  • Gästezimmer
  • Wohnmobilstellplätze und Touristenparkplätze

Wen kontaktieren?

Die Leistungen von Provence-Alpes-Agglomeration stehen Ihnen zur Information und Unterstützung bei der Erhebung, Deklaration und Zahlung der Kurtaxe gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zur Kurtaxe können Sie sich an Cuzin (physischer Empfang am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag) wenden 42 avenue François Cluzin Klein, 04000 DIGNE-LES-BAINS.
Sie können auch die entsprechende Website konsultieren https://provencealpesagglo.taxesejour.fr/, schreiben Sie an [E-Mail geschützt] oder anrufen: +06 16 92 86. Sie können auch direkt zur Online-Informations- und Deklarationsplattform gehen.

Der praktische Leitfaden zur Saisonmiete

Um Ihnen bei Ihrem zu helfen obligatorische Verfahren vorher Vermietung Ihrer Gästezimmer und möblierten Touristenunterkünfte, konsultieren Sie jetzt die saisonaler Mietführer.

Leitfaden zur saisonalen Vermietung

Wer zahlt die Kurtaxe?

Entgeltlich untergebrachte Personen entrichten an ihren Gastgeber eine Kurtaxe.

• Kostenpflichtige oder unentgeltliche Personen.
Dies sind Personen, die für die Belegung der Unterkunft bezahlen oder die beispielsweise im Rahmen einer Geschenkbox oder eines Sonderangebots kostenlos übernachten.

• Betreffpersonen.
Gemäß den Bedingungen der Artikel L. 2333-29 des Allgemeinen Kodex der Gebietskörperschaften, wird die Kurtaxe von Personen erhoben, die keinen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Ab dem 1. Januar 2020 gibt es keinen Hinweis mehr auf die Aufenthaltssteuer und jede Person, die ihren Wohnsitz nicht im Gebiet der Gemeinde hat, in der sie sich aufhält, unterliegt daher der Aufenthaltssteuer.
Folglich unterliegt eine Person, die nur Einwohner ohne Wohnsitz ist, zwar der Kurtaxe; Kurtaxepflichtig ist, wer keinen Wohnsitz in der Gemeinde hat, aber dort einen Nebenwohnsitz hat.

• Nicht befreite Personen.
- Minderjährige,
– Inhaber eines Saisonarbeitsvertrags, die im Gebiet der Gemeinde beschäftigt sind,
– Menschen, die von einer Notunterkunft oder einer vorübergehenden Unterbringung profitieren. Die Gründe oder die Dauer des Aufenthalts werden nicht berücksichtigt.

Welches Verfahren für den Gastgeber?

1/ ICH ERHEBE DIE STEUER

Ich erhebe die Kurtaxe von Touristen, die meine Unterkunft vor ihrer Abreise besuchen.

2/ ICH ERKLÄRE

Jeden Monat gebe ich die Anzahl der gesammelten Nächte auf der Plattform ein.

3/ ICH ERHALTE MEINE ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

Am Ende jeder Periode erhalte ich meine zusammenfassende Abrechnung

4/ ICH MACHE MEINE ZAHLUNG

Ich bezahle bequem per Banküberweisung, per Online-Zahlung oder per Scheck zusammen mit meiner zusammenfassenden Abrechnung.

5/ ICH ERHALTE MEINEN ZAHLUNGSBESCHEINIGUNG

In meinen E-Mails oder zum Download in meinem persönlichen Bereich.

Welche Tarife gelten im Jahr 2023?

Abhängig von Ihrer Situation, unterschiedliche Preise gelten. Einzelheiten zu den Beträgen, ob fest oder anteilig, finden Sie weiter unten.

Wie deklarieren?

jeder Monatsanfangerhalten Sie per E-Mail eine Einladung zur Meldung der im Vormonat verkauften Übernachtungen. Sie erklären vor dem 15.

Sofern das Online-Aufenthaltsregister aktiviert ist

Sobald Sie alle für jeden Aufenthalt des Monats vermarkteten Nächte angegeben haben, in Ihrem Wohnungsregister angeben, Sie validieren es und die Deklaration erfolgt automatisch.

Wenn das Online-Aufenthaltsregister nicht aktiviert ist

  • Sie können den Manager darum bittenAktivieren Sie das Aufenthaltsregister online für Ihre Unterkunft(en).
  • Sie können auch die Gesamtzahl der gesammelten Nächte und die Anzahl der von der Kurtaxe befreiten Nächte für jede Ihrer Unterkünfte eingeben.
Begleitdokument zum Anhängen
  • Oder ein Export aus Ihrer Rechnungssoftware.
  • Entweder das gesetzlich vorgeschriebene Dokument, das Sie frei besitzen und auf dem Folgendes aufgeführt ist: das Datum, an dem der Aufenthalt beginnt; das Datum der Abholung; die Adresse der Unterkunft; die Anzahl der Personen, die geblieben sind; die Anzahl der aufgezeichneten Nächte; gegebenenfalls die Registrierungsnummer der Unterkunft gemäß Artikel L. 2333-34 des Allgemeinen Kodex der Gebietskörperschaften.

Wenn Sie keine Übernachtungen vermarktet haben :

  • Validieren Sie Ihr Aufenthaltsregister einfach online unter 0.
  • Wenn dieses Register nicht aktiviert ist, machen Sie eine Deklaration bei 0.
  • Wenn Ihr Betrieb für längere Zeit geschlossen ist, geben Sie dies im Menü „MEINE UNTERKÜNFTE“ an. Die Meldungen der vollständig von der geschlossenen Periode abgedeckten Monate werden dann als abgeschlossen gekennzeichnet. Sie müssen sich nicht jeden Monat melden und erhalten auch keine Einladung dazu.

Wie umkehren?
Sie erhalten die zusammenfassende Aufstellung am Ende jeder Periode entweder per:

  • E-Mail für Website-Benutzer
  • Post für diejenigen, die ihre Erklärungen in Papierform einreichen

Zahlungen müssen erfolgen vor:

  • 31. Mai für Steuern, die vom 1. Januar bis 30. April erhoben werden.
  • 30. September für Steuern, die vom 1. Mai bis 31. August erhoben werden.
  • 31. Januar für Steuern, die vom 1. September bis 31. Dezember erhoben werden.

Sie können Folgendes anpassen:

  • Direkt per Online-Zahlung, indem Sie sich mit der Plattform verbinden
  • Per Banküberweisung finden Sie das RIB der Community in Ihrer Rubrik „DOKUMENTE“, wenn Sie sich anmelden
  • Per Scheck, ausgestellt auf Anweisung der Touristensteuerbehörde von CA, zusammen mit der unterzeichneten zusammenfassenden Erklärung, zu senden an Provence-Alpes-Agglomération, 4 rue Klein, BP 90153, 04990 DIGNE-LES-BAINS Cedex. Bei Nichtzahlung der Kurtaxe wird ein Bußgeld von bis zu 2 € verhängt.

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